Governance & Struktur

Wer entscheidet,
wer kontrolliert.

Antaia Capital SCSp ist extern verwaltet. Die Anlageentscheidungen trifft der AIFM, nicht der General Partner. Diese Trennung ist der Kern des Aufbaus.

Aufbau

Die Beteiligten und ihre Rollen

Die Portfolio-Management-Funktion verbleibt vollständig beim AIFM. Eine Rückdelegation nach AIFMD Art. 20 an den General Partner findet nicht statt.

Anleger Limited Partners professionelle und sachkundige Anleger
General Partner Antaia Capital Management S.à r.l. Sourcing, operatives Asset Management. Kein Anlageermessen.
Fonds Antaia Capital SCSp SCSp luxemburgischen Rechts, steuerlich transparent
RCSL B 312 047
AIFM IRE AIFM Hub extern, AIFMD Art. 6, CSSF-zugelassen. Trifft sämtliche Anlageentscheidungen.
Fund Administrator ATdomco S.à r.l. NAV-Aufbereitung, LP-Register
Verwahrstelle [Angabe fehlt] Depositary nach AIFMD Art. 21
Wirtschaftsprüfer [Angabe fehlt] Réviseur d'entreprises agréé
Zwei Angaben fehlen. Verwahrstelle und Wirtschaftsprüfer sind in den mir vorliegenden Unterlagen nicht benannt. Beide gehören nach institutionellem Standard auf diese Seite — sie sind das, was ein Limited Partner in der Due Diligence zuerst prüft. Die Felder bleiben bis zur Zulieferung sichtbar leer.
Struktur

Eckdaten der Gesellschaft

Rechtsform
Société en Commandite Spéciale (SCSp), luxemburgisches Recht, steuerlich transparent
Registrierung
RCSL B 312 047
Registered Office
2, place de Strasbourg, L-2562 Luxembourg
Gesellschafter des GP
Operandis GmbH, Schindellegi (CH) — 100 %
AIFM
IRE AIFM Hub, extern, AIFMD Art. 6, CSSF-zugelassen. 28, Boulevard d'Avranches, L-1160 Luxembourg
General Partner
Antaia Capital Management S.à r.l. — betreibt Sourcing und operatives Asset Management, kann einen nicht-diskretionären Investment Advisor bestellen, übt kein Anlageermessen aus
Fund Administrator
ATdomco S.à r.l., Luxemburg — NAV-Aufbereitung und LP-Register
Verwahrstelle
[Angabe fehlt]
Wirtschaftsprüfer
[Angabe fehlt]
Aufsicht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) — indirekt über den AIFM. Der Fonds ist kein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) nach dem Gesetz vom 23. Juli 2016
Anwendbares Recht
luxemburgisches Recht. Gerichtsstand ist das Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg
Anlegerkreis
professionelle Anleger (MiFID II Anhang II) und sachkundige Anleger (Art. 2 des Gesetzes vom 13.02.2007)
Vertriebsjurisdiktionen
geplant: LU, DE, AT, CH, NL, BE, FR, IT, ES. Die AIFMD-Notifikation geht der Vertriebsaufnahme je Land voraus; bis dahin findet dort kein aktives Marketing statt. Der aktuelle Stand ist beim General Partner erhältlich
Ausgeschlossen
USA und US-Personen (Regulation S). Im Vereinigten Königreich kein aktives Marketing, solange keine Anerkennung als Recognised Scheme unter dem Overseas Funds Regime durch die FCA vorliegt; Zeichnung nur auf eigene Initiative

Fünf nicht delegierbare AIFM-Befugnisse

Diese Befugnisse liegen beim AIFM und können nicht an den General Partner zurückdelegiert werden. Sie sind der Grund, warum der GP kein Anlageermessen ausübt.

  1. Finale Anlageentscheidung und Veto im Investment Committee
  2. Aktive Entscheidung im Investment Committee mit eigener Risiko- und Compliance-Bewertung
  3. Risk Management vollständig beim AIFM nach AIFMD Art. 15
  4. Bewertungsoberaufsicht und finale NAV-Autorisierung
  5. Compliance-Funktion und Allocation Policy
Governance

Gremien und Schutzmechanismen

Die Rechte der Limited Partners sind im Limited Partnership Agreement geregelt. Massgeblich ist dessen jeweils gültige Fassung.

Investment Committee
Anlagegremium mit AIFM-Veto und AIFM-Mitstimmung
LP Advisory Board
eigenständiges LP-Gremium mit 3 Mitgliedern, gewählt proportional zum Commitment. Nominierungsrecht ab einem Commitment von ≥ € 5 M
GP Removal
nur for Cause (Bad Acts) durch einfache LP-Mehrheit über 50 % des Committed Capital
Key Person Event
tritt ein, wenn Christoph Michalak weniger als 50 % seiner Arbeitszeit dem Fonds widmet oder aus der Geschäftsführung des GP ausscheidet. Folge: 90 Tage Suspension neuer Investments. Der GP schlägt eine Ersatz-Key-Person vor; bleibt die Bestätigung durch die LPs aus, kann der Fonds in eine vorzeitige Divestment-Phase überführt werden
LPAB-Sitzungen
mindestens halbjährlich, Ad-hoc-Sitzungen auf Verlangen von zwei Mitgliedern oder des GP
Ersatz-GP
wird vom LP Advisory Board vorgeschlagen und durch einfache LP-Mehrheit bestätigt. Bis dahin führt der ausscheidende GP die laufenden Geschäfte unter Aufsicht von AIFM und LPAB fort. Bei Removal for Cause verfällt die ungedeckte Carry-Anwartschaft
Vertragsänderungen
wesentliche Änderungen an Anlagepolitik, Waterfall, Gebühren oder Laufzeit bedürfen der Zustimmung von 75 % der ausstehenden Commitments
Auflösung
durch Ablauf der Laufzeit, LP-Beschluss mit 75 %, Insolvenz des GP ohne Ersatz binnen 90 Tagen, Verlust der AIFMD-Zulassung ohne Nachfolge binnen 90 Tagen oder Key Person Event ohne erfolgreiche Ersatzwahl

Quelle: Emissionsprospekt v1.4, § 2.10.4 bis § 2.10.6, und Limited Partnership Agreement v1.4, § 19 bis § 21, Stand 04.09.2026.

Kontrolle

8 Massnahmen brauchen die Zustimmung der Anleger

Der General Partner führt die Geschäfte allein. Für diese acht Fälle endet seine Alleinentscheidung beim LP Advisory Board.

  1. Wesentliche Änderungen der Anlagepolitik
  2. Überschreitung der Anlagebeschränkungen
  3. Interessenkonflikt-behaftete Transaktionen zwischen GP oder GP-Gesellschaftern und dem Fonds
  4. Erwerb von Objekten vom GP oder verbundenen Unternehmen
  1. Mandatsvergaben an Operandis-Verbundunternehmen über € 500 k
  2. Vorgeschlagene Verlängerung der Fondslaufzeit vor der LP-Abstimmung
  3. Wechsel des AIFM oder des Abschlussprüfers
  4. Auswahl und Rotation des externen Bewerters

Quelle: Limited Partnership Agreement v1.4, § 8.3, Stand 04.09.2026.

Interessenkonflikte

3 Konfliktfelder, offen benannt

Die Struktur des Fonds erzeugt Konflikte. Wir benennen sie und beschreiben, was dagegen steht — statt sie wegzudefinieren.

01

Empfehlung gegen Entscheidung

Der GP und ein etwaiger Investment Advisor haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass der Fonds die von ihnen gesourcten Objekte erwirbt. Der AIFM trägt die Pflicht zur unabhängigen Entscheidung.

Dagegen steht: Die finale Anlageentscheidung liegt beim AIFM, der an keine Empfehlung gebunden ist. Er bewertet jeden Vorschlag mit eigener Risiko- und Compliance-Prüfung und führt eine eigenständige Substanz-Due-Diligence durch. Das Beratungsmandat hat schriftliche Kennzahlen, wird jährlich unter Konsultation des LPAB überprüft und kann bei wiederholten Pflichtverletzungen sofort entzogen werden.

02

Operandis-Verbund

Operandis ist Muttergesellschaft des GP und zugleich möglicher operativer Dienstleister bei der Projektrealisierung. Bei jeder Mandatsvergabe entsteht ein systemischer Konflikt.

Dagegen steht: Arm's-Length-Prinzip mit Drittangebotsvergleich je Vergabe, Vorabgenehmigung des LPAB ab einem Auftragsvolumen von € 500 k und jährliche Offenlegung aller Operandis-Mandate im Annex-IV-Reporting an die CSSF sowie im LP-Jahresbericht.

03

Bewertungsanreiz

Eine höhere NAV-Bewertung erhöht den potenziellen Carried Interest des GP. Damit hat der GP ein wirtschaftliches Interesse an der Bewertungshöhe.

Dagegen steht: Die Hauptbewertung erfolgt durch einen externen, RICS-zertifizierten Bewerter. Der GP nimmt keinen Einfluss auf die Bewertungsmethodik. Der Bewerter rotiert mindestens alle fünf Jahre.

Related Party Transactions. Der Erwerb von Objekten vom GP, von GP-Gesellschaftern oder von verbundenen Unternehmen ist nur zu marktüblichen Konditionen zulässig, durch ein unabhängiges Gutachten zu belegen und vom LP Advisory Board vorab zu genehmigen. Die vollständige Conflict-of-Interest-Policy des AIFM wird Anlegern auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt.
Haftung

Wer wofür einsteht

Limited Partners

Die Haftung ist auf die Höhe des gezeichneten Commitments begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

General Partner

Haftet als Komplementär unbeschränkt gegenüber Dritten. Gegenüber den Limited Partners haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. D&O- und Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe sind abzuschliessen und aufrechtzuerhalten.

AIFM

Haftet im Rahmen seiner regulatorischen und vertraglichen Pflichten nach AIFMD Art. 8 und seiner Delegationsdokumentation gegenüber dem Fonds und den Anlegern.

Clawback greift auch persönlich. Von jedem an den GP ausgezahlten Carried Interest werden 20 % auf einem Escrow-Konto bei der Verwahrstelle einbehalten. Reicht der Escrow bei der Endabrechnung nicht aus, um überzahlten Carry zurückzuführen, haftet der GP persönlich bis zur Höhe des kumulativ erhaltenen Carry. D&O- und Berufshaftpflichtversicherungen decken diesen Fall ausdrücklich nicht.
Verwahrstelle

Die unabhängige Kontrollstelle

Der Name steht noch aus. Die Aufgaben nach AIFMD Art. 21 stehen fest.

Cashflow-Monitoring
Sämtliche Geldbewegungen des Fonds laufen über die Verwahrstelle. Sie kontrolliert Capital Calls, Veräusserungserlöse, Ausschüttungen, Mietzuflüsse und Auszahlungen der Projektfinanzierungen auf Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Prospekt
Eigentumsverifikation
quartalsweise Abstimmung der Immobilienbestände über SPV-Liste und Grundbuchstand mit dem Buchhaltungsstand
Berichterstattung
Mitwirkung am Annex-IV-Reporting an die CSSF, Bestätigungen für Jahresabschluss und NAV-Testat
Haftung
für den Verlust verwahrter Finanzinstrumente. Bei nicht verwahrfähigen Vermögensgegenständen — insbesondere Immobilien-SPV-Anteilen — gilt eine erweiterte Sorgfaltspflicht, deren Einhaltung die Verwahrstelle nachzuweisen hat
Delegation
Verwahrungsaufgaben können an Sub-Custodians delegiert werden; die Haftung bleibt bei der Verwahrstelle. Die Liste der Delegationen ist auf Anfrage erhältlich
Wechsel
Anzeige bei der CSSF und Übergangsfrist von mindestens drei Monaten, in der die bisherige Verwahrstelle voll funktionsfähig bleibt
Offen

Vier Mandate stehen aus

Verwahrstelle, Abschlussprüfer, externer Bewerter und Zahlstelle sind laut Emissionsprospekt und LPA noch zu mandatieren. Ebenso offen sind die CSSF-Zulassungsnummer des AIFM und die Zusammensetzung des Investment Committee. Wir tragen sie nach, sobald sie feststehen — und benennen sie bis dahin als Lücke.