Energie- und Klimaeffizienz
Zielstandard KfW 40 QNG für deutsche, klimaaktiv beziehungsweise ÖGNI Gold für österreichische Neubauten und umfassende Sanierungen. Bei Bestandsobjekten zählt die verbesserte Energiebilanz gegenüber dem Erwerbszustand.

Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale, verfolgt aber kein nachhaltiges Investitionsziel im Sinne von Artikel 9. Diese Einordnung nennen wir offen, weil sie den Unterschied macht.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088.
Für die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts) besteht ein Opt-Out. Der Fonds berücksichtigt sie nicht systematisch nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b.
Der Grund ist die Datenlage: Bei Insolvenzkäufen und NPL-Erwerben liegen weder Energieverbrauchsdaten noch verifizierte Mieterzusammensetzungen vor, sodass die vierzehn standardisierten Indikatoren auf Objektebene nicht belastbar zu erheben sind. Stattdessen erfolgt eine qualitative Bewertung projektweise im Rahmen der ESG-Due-Diligence. Der AIFM prüft jährlich, ob eine systematische Erfassung möglich wird.
Vier Merkmale, jedes mit einem Indikator hinterlegt. Quelle: Prospekt Anhang A.2.
Zielstandard KfW 40 QNG für deutsche, klimaaktiv beziehungsweise ÖGNI Gold für österreichische Neubauten und umfassende Sanierungen. Bei Bestandsobjekten zählt die verbesserte Energiebilanz gegenüber dem Erwerbszustand.
Vorrang für die Repositionierung bestehender Substanz gegenüber Neubau auf der grünen Wiese. Abriss- und Neubaumengen werden vermieden, wo die Substanz trägt.
Förderung sozial verträglicher Wohnformen — bezahlbares Mehrfamilienwohnen, betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtungen.
Stadtteil-Reaktivierung, Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und transparente Governance über den Operandis-Verbund.
Quelle: Emissionsprospekt v1.4, Anhang A.2, Stand 02.09.2026. Bestandssanierungen im Distressed-Segment erreichen den Zielstandard nicht in jedem Fall; die Zielgrösse gilt auf Portfolioebene, nicht je Objekt.
Vier Bausteine über den gesamten Investitionszyklus. Quelle: Prospekt Anhang A.3.
Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen von 20 % ist auf das Klimaschutzziel der EU-Taxonomie ausgerichtet, konkret auf die Wirtschaftstätigkeit „Bau und Nutzung energieeffizienter Gebäude" nach Anhang I Ziffer 7.7 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
Jedes als nachhaltig deklarierte Investment durchläuft eine DNSH-Prüfung gegen die übrigen fünf EU-Umweltziele: Klimaanpassung, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Biodiversität. Die sozialen Mindestschutzkriterien nach den UN-Leitprinzipien und den ILO-Kernarbeitsnormen werden bei der KYC-Prüfung verifiziert.
Vier Indikatoren, vier Datenquellen. Quelle: Prospekt Anhang A.8 und A.9.
Bei distressed Assets ist die ESG-Bestandsdokumentation häufig lückenhaft oder veraltet. Daten werden über die Due Diligence und die Capex-Phase nachgepflegt. Das verzögert die endgültige ESG-Klassifizierung, besonders bei Bestandsobjekten des Ankaufsprofils C und bei Insolvenzerwerben. Ein Objekt gilt erst nach abgeschlossener DNSH-Prüfung und Vorlage der Zertifikate als nachhaltige Investition.
Die ESG-Due-Diligence ist verpflichtender Bestandteil jeder Akquisitionsprüfung und wird über das ESG-Scorecard-Werkzeug des AIFM dokumentiert.
Engagement gegenüber Mietern, Betreibern und Generalunternehmern erfolgt projektweise, insbesondere bei Bau- und Betriebsstandards und bei der Auswahl von Whitelist-Partnern. Eine formale Stewardship-Policy besteht nicht — der Fonds hält keine börsennotierten Beteiligungen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 schreibt für ein Artikel-8-Produkt zwölf Abschnitte auf der Website vor. Wir weisen offen aus, welche inhaltlich stehen und welcher noch fehlt.
| Pflichtabschnitt | Belegt durch | Stand |
|---|---|---|
| Zusammenfassung | — | offen |
| Kein nachhaltiges Investitionsziel | Anhang A.1 | liegt vor |
| Ökologische und soziale Merkmale | Anhang A.2 | liegt vor |
| Anlagestrategie | Anhang A.3 | liegt vor |
| Aufteilung der Investitionen | Anhang A.4 | liegt vor |
| Überwachung der Merkmale | Anhang A.8 | liegt vor |
| Methoden | Anhang A.8 | liegt vor |
| Datenquellen und -verarbeitung | Anhang A.9 | liegt vor |
| Beschränkungen von Methoden und Daten | Anhang A.10 | liegt vor |
| Sorgfaltspflicht | Anhang A.11 | liegt vor |
| Mitwirkungspolitik | Anhang A.11 | liegt vor |
| Referenzwert | Anhang A.12 | liegt vor |
Artikel 8 heisst: Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale. Es heisst nicht, dass jede Investition nachhaltig ist, und es ist kein Gütesiegel. Bis zu 30 % des Portfolios unterliegen den beworbenen Merkmalen nicht.
Distressed-Objekte kommen naturgemäss in schlechtem energetischem Zustand ins Portfolio. Der Nachhaltigkeitsbeitrag entsteht erst durch die Sanierung — und damit erst nach Ankauf, Bauzeit und Kapitaleinsatz. Das ist ein Risiko, kein Argument.