Nachhaltigkeit

Artikel 8,
nicht Artikel 9.

Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale, verfolgt aber kein nachhaltiges Investitionsziel im Sinne von Artikel 9. Diese Einordnung nennen wir offen, weil sie den Unterschied macht.

Quelle und Stand. Die Angaben auf dieser Seite geben Anhang A des Emissionsprospekts v1.4 vom 02.09.2026 wieder — die vorvertragliche Offenlegung nach Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288. Rechtlich massgeblich sind allein die Emissionsunterlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Counsel-Review ausstehend.
SFDR Article 8

Einordnung und Anteile

Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088.

Für die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts) besteht ein Opt-Out. Der Fonds berücksichtigt sie nicht systematisch nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b.

Der Grund ist die Datenlage: Bei Insolvenzkäufen und NPL-Erwerben liegen weder Energieverbrauchsdaten noch verifizierte Mieterzusammensetzungen vor, sodass die vierzehn standardisierten Indikatoren auf Objektebene nicht belastbar zu erheben sind. Stattdessen erfolgt eine qualitative Bewertung projektweise im Rahmen der ESG-Due-Diligence. Der AIFM prüft jährlich, ob eine systematische Erfassung möglich wird.

Einordnung
Artikel 8 — beworbene ökologische und soziale Merkmale
ESG-aligned
70 % des NAV
Nachhaltige Investitionen
20 %
Sonstige
bis 30 %
PAI
Opt-Out
Referenzwert
kein Referenzwert bestimmt
Merkmale

Was konkret beworben wird

Vier Merkmale, jedes mit einem Indikator hinterlegt. Quelle: Prospekt Anhang A.2.

01

Energie- und Klimaeffizienz

Zielstandard KfW 40 QNG für deutsche, klimaaktiv beziehungsweise ÖGNI Gold für österreichische Neubauten und umfassende Sanierungen. Bei Bestandsobjekten zählt die verbesserte Energiebilanz gegenüber dem Erwerbszustand.

02

Reduktion grauer Emissionen

Vorrang für die Repositionierung bestehender Substanz gegenüber Neubau auf der grünen Wiese. Abriss- und Neubaumengen werden vermieden, wo die Substanz trägt.

03

Soziale Wohnraumversorgung

Förderung sozial verträglicher Wohnformen — bezahlbares Mehrfamilienwohnen, betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtungen.

04

Lokale Wertschöpfung und Governance

Stadtteil-Reaktivierung, Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und transparente Governance über den Operandis-Verbund.

Quelle: Emissionsprospekt v1.4, Anhang A.2, Stand 02.09.2026. Bestandssanierungen im Distressed-Segment erreichen den Zielstandard nicht in jedem Fall; die Zielgrösse gilt auf Portfolioebene, nicht je Objekt.

Anlagestrategie

Wie die Merkmale erreicht werden

Vier Bausteine über den gesamten Investitionszyklus. Quelle: Prospekt Anhang A.3.

Ankaufsfilter
ESG-Checkliste je Objekt mit Mindestkriterien zu Energieeffizienz, sozialer Nutzungseignung und Governance des Bauträgers oder Betreibers
Capex-Planung
Sanierungen mit dem KfW-40-QNG-Zielstandard; Neubauanteile der Ankaufsprofile A und B verpflichtend mit KfW 40 QNG (DE) beziehungsweise klimaaktiv oder ÖGNI Gold (AT)
Mieter- und Betreiber-Engagement
Auswahl von Mietern und Betreibern mit nachgewiesener sozialer Verantwortung, insbesondere im Pflege- und Assisted-Living-Segment
Investmentausschluss
keine Bürogebäude, keine reine Landbevorratung, keine Standorte ohne nachweisbare soziale Infrastruktur
EU-Taxonomie

Klimaschutzziel, Ziffer 7.7

Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen von 20 % ist auf das Klimaschutzziel der EU-Taxonomie ausgerichtet, konkret auf die Wirtschaftstätigkeit „Bau und Nutzung energieeffizienter Gebäude" nach Anhang I Ziffer 7.7 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.

Do No Significant Harm

Jedes als nachhaltig deklarierte Investment durchläuft eine DNSH-Prüfung gegen die übrigen fünf EU-Umweltziele: Klimaanpassung, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Biodiversität. Die sozialen Mindestschutzkriterien nach den UN-Leitprinzipien und den ILO-Kernarbeitsnormen werden bei der KYC-Prüfung verifiziert.

Methodik und Daten

Womit gemessen wird

Vier Indikatoren, vier Datenquellen. Quelle: Prospekt Anhang A.8 und A.9.

Indikatoren

Energieeffizienz
Anteil der Portfolioobjekte mit KfW 40 QNG (DE) beziehungsweise klimaaktiv oder ÖGNI Gold (AT); Energieverbrauch in kWh/m²a auf Basis Energieausweis nach GEG (DE) und OIB-Richtlinie 6 (AT)
Graue Emissionen
Verhältnis von Sanierungs- zu Neubauvolumen über das Portfolio; vermiedene CO₂-Äquivalente in Tonnen, geschätzt nach der Methodik von DGNB und ÖGNI
Sozialer Nutzungsanteil
Anteil Wohnfläche im bezahlbaren Segment, Zahl der Pflege- und Assisted-Living-Plätze, Studentenwohnen
Governance
Compliance-Zertifizierungen der Bauträger und Generalunternehmer, Whitelist-Status, Anteil der Mandate ohne Operandis-Verbund-Konflikt

Datenquellen

Energieausweise
nach GEG (DE) und OIB-Richtlinie 6 (AT), ausgestellt von qualifizierten Energieberatern
Zertifizierungsstellen
KfW, QNG-Auditoren sowie DGNB und ÖGNI für ergänzende Nachhaltigkeitszertifikate
Externe ESG-Beratung
für DNSH-Tests und Taxonomie-Konformitätsprüfungen wird ein externer ESG-Berater mandatiert
Eigenerhebung AIFM
ESG-Scorecards auf Objektebene, gestützt auf Due-Diligence-Berichte und laufende Monitoring-Daten
Grenzen und Sorgfalt

Wo die Methodik an ihre Grenzen stösst

Beschränkungen

Bei distressed Assets ist die ESG-Bestandsdokumentation häufig lückenhaft oder veraltet. Daten werden über die Due Diligence und die Capex-Phase nachgepflegt. Das verzögert die endgültige ESG-Klassifizierung, besonders bei Bestandsobjekten des Ankaufsprofils C und bei Insolvenzerwerben. Ein Objekt gilt erst nach abgeschlossener DNSH-Prüfung und Vorlage der Zertifikate als nachhaltige Investition.

Sorgfaltspflicht

Die ESG-Due-Diligence ist verpflichtender Bestandteil jeder Akquisitionsprüfung und wird über das ESG-Scorecard-Werkzeug des AIFM dokumentiert.

Mitwirkungspolitik

Engagement gegenüber Mietern, Betreibern und Generalunternehmern erfolgt projektweise, insbesondere bei Bau- und Betriebsstandards und bei der Auswahl von Whitelist-Partnern. Eine formale Stewardship-Policy besteht nicht — der Fonds hält keine börsennotierten Beteiligungen.

Artikel 10

Stand der Produktoffenlegung

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 schreibt für ein Artikel-8-Produkt zwölf Abschnitte auf der Website vor. Wir weisen offen aus, welche inhaltlich stehen und welcher noch fehlt.

Stand 02.09.2026. Pflichtabschnitte nach Art. 24–36 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, hinterlegt mit Anhang A des Emissionsprospekts v1.4.
PflichtabschnittBelegt durchStand
Zusammenfassungoffen
Kein nachhaltiges InvestitionszielAnhang A.1liegt vor
Ökologische und soziale MerkmaleAnhang A.2liegt vor
AnlagestrategieAnhang A.3liegt vor
Aufteilung der InvestitionenAnhang A.4liegt vor
Überwachung der MerkmaleAnhang A.8liegt vor
MethodenAnhang A.8liegt vor
Datenquellen und -verarbeitungAnhang A.9liegt vor
Beschränkungen von Methoden und DatenAnhang A.10liegt vor
SorgfaltspflichtAnhang A.11liegt vor
MitwirkungspolitikAnhang A.11liegt vor
ReferenzwertAnhang A.12liegt vor
Elf von zwölf Abschnitten stehen. Offen bleibt allein die Zusammenfassung, die aus den übrigen Abschnitten redaktionell abzuleiten ist. Die Offenlegung nach Artikel 10 ist an prominenter, leicht zugänglicher Stelle der Website bereitzustellen; die inhaltliche Freigabe erfolgt über AIFM und Counsel.
Einordnung

Was Artikel 8 nicht bedeutet.

Artikel 8 heisst: Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale. Es heisst nicht, dass jede Investition nachhaltig ist, und es ist kein Gütesiegel. Bis zu 30 % des Portfolios unterliegen den beworbenen Merkmalen nicht.

Distressed-Objekte kommen naturgemäss in schlechtem energetischem Zustand ins Portfolio. Der Nachhaltigkeitsbeitrag entsteht erst durch die Sanierung — und damit erst nach Ankauf, Bauzeit und Kapitaleinsatz. Das ist ein Risiko, kein Argument.

Risikohinweise